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| Männliche Ferkel haben kein Schwein gehabt |
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| Die marktbeherrschenden Grossmetzgereien blockieren tierfreundliche Alternativen zur
betäubungslosen Ferkel- kastration. Der Schweizer Tierschutz STS und die Schweizerische
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz STVT kritisieren, dass einzig die in mehrerer
Hinsicht nicht unproblematische chirurgische Ferkelkastration mit Isofluran-Narkose
flächendeckend zum Einsatz kommen wird, während die beiden tierschonenden Methoden
Jungebermast und das Impfen gegen den Ebergeruch von den Grossmetzgern boykottiert werden.
Ein eben erschienenes Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer von der Universität St.
Gallen zeigt auf, dass die systematische chirurgische Kastration mit isofluran-Narkose
Artikel 4.2 und 16 des Tierschutz- gesetzes verletzt und es hegt Zweifel bezüglich der
Kontrollierbarkeit dieser Methode. |
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Das Gutachten
«Vereinbarkeit der
chirurgischen Kastra-
tion von Ferkeln mittels
Isofluran-Inhalations-
narkose mit dem Tier-
schutzrecht» |
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Die Zusammenfassung
des Gutachtens |
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| Denn die Pflicht zur Narkotisierung könne umgangen werden
ohne dass dies beim Tier nachgewiesen werden kann. Das Gutachten empfiehlt dem Bundesrat,
die chirurgische Kastration zum Zwecke der Vermeidung des Ebergeruchs als systematisch
durchgeführter Eingriff auf den Schweinezuchtbetrieben nach einer Übergangsfrist zu
verbieten. Der STS und die STVT schliessen sich dieser Forderung an und nennen einen
konkreten Termin: Das chirurgische Ferkelkastrieren soll ab 2015 verboten werden. Im
weiteren fordern sie, ab 2010 einen Verzicht auf den Import von Schweinefleisch, das von
Tieren stammt, die ohne Schmerzausschaltung kastriert wurden. |
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