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| STS lehnt Exportsubventionen für
Zuchtvieh ab |
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Die Schweizer Viehzucht hat international gesehen einen hohen Standard erreicht.
Zuchttiere geniessen einen guten Ruf und werden immer wieder an Ausstellungen im Ausland
ausgezeichnet. Diese Anstrengungen generieren insbesondere in europäischen Staaten eine
gewisse Nachfrage nach Schweizer Zuchtvieh. Unter der Voraussetzung, dass Zuchttiere
schonend und raschmöglichst transportiert und im Bestimmungsland artgemäss gehalten und
gefüttert werden, ist ihr grenzüberschreitender Handel auch in tierschützerischer
Hinsicht zu akzeptieren.
Der Schweizer Tierschutz STS sieht hingegen keinen Grund, den Viehexport über die
Marktnachfrage hinaus mit Steuergeldern künstlich anzukurbeln. Davon würden einige
wenige Viehhändler und Bauern profitieren, während das Gros der Bauern im In- und
Ausland unter der marktverzehrenden Wirkung dieser Exportsubvention und deren negativen
Konsequenzen für das Preisgefüge bei Zuchtvieh leiden müsste. - Sollte der Schweizer
Zuchtviehmarkt über ein Zuviel an Tieren verfügen, so ist es unserer Meinung nach
alleine Sache der Branche und des Marktes, das Problem zu lösen. |
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| Hintergrund der Stellungnahme: |
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Im ersten Halbjahr 2009 wurden 2'759 Rindviecher aus der Schweiz exportiert. Im
gleichen Zeitraum 2010 waren es gerade noch 297, also fast zehn Mal weniger. Der Grund
für die Abnahme: Der Bund strich per 1. Januar 2010 die Beiträge für Viehexporte.
Eine parlamentarische Initiative, eingereicht im Dezember 2009 von Nationalrat Elmar
Bigger (SVP/SG) verlangt, dass diese Streichung rückgängig zu machen sei.
Im Rahmen dieser Initiative hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Nationalrates einen Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes erarbeitet.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Export von Zuchtvieh eine Voraussetzung für
den Weiterbestand der einheimischen Viehwirtschaft in allen landwirtschaftlichen Gebieten,
vorab jedoch in den Hügel- und Berggebieten. Insgesamt sollen 4 Mio. Fr. pro Jahr zur
Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der
Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb
des Landwirtschaftskredits sicherzustellen. |
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