Bild: Adrian Arnold / Schweizer Bauer
STS lehnt Exportsubventionen für Zuchtvieh ab
Die Schweizer Viehzucht hat international gesehen einen hohen Standard erreicht. Zuchttiere geniessen einen guten Ruf und werden immer wieder an Ausstellungen im Ausland ausgezeichnet. Diese Anstrengungen generieren insbesondere in europäischen Staaten eine gewisse Nachfrage nach Schweizer Zuchtvieh. Unter der Voraussetzung, dass Zuchttiere schonend und raschmöglichst transportiert und im Bestimmungsland artgemäss gehalten und gefüttert werden, ist ihr grenzüberschreitender Handel auch in tierschützerischer Hinsicht zu akzeptieren.

Der Schweizer Tierschutz STS sieht hingegen keinen Grund, den Viehexport über die Marktnachfrage hinaus mit Steuergeldern künstlich anzukurbeln. Davon würden einige wenige Viehhändler und Bauern profitieren, während das Gros der Bauern im In- und Ausland unter der marktverzehrenden Wirkung dieser Exportsubvention und deren negativen Konsequenzen für das Preisgefüge bei Zuchtvieh leiden müsste. - Sollte der Schweizer Zuchtviehmarkt über ein Zuviel an Tieren verfügen, so ist es unserer Meinung nach alleine Sache der Branche und des Marktes, das Problem zu lösen.
Hintergrund der Stellungnahme:
Im ersten Halbjahr 2009 wurden 2'759 Rindviecher aus der Schweiz exportiert. Im gleichen Zeitraum 2010 waren es gerade noch 297, also fast zehn Mal weniger. Der Grund für die Abnahme: Der Bund strich per 1. Januar 2010 die Beiträge für Viehexporte.
Eine parlamentarische Initiative, eingereicht im Dezember 2009 von Nationalrat Elmar Bigger (SVP/SG) verlangt, dass diese Streichung rückgängig zu machen sei.
Im Rahmen dieser Initiative hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates einen Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes erarbeitet. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Export von Zuchtvieh eine Voraussetzung für den Weiterbestand der einheimischen Viehwirtschaft in allen landwirtschaftlichen Gebieten, vorab jedoch in den Hügel- und Berggebieten. Insgesamt sollen 4 Mio. Fr. pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sicherzustellen.
Mehr Information:
> Vernehmlassungsverfahren zur Parlamentarischen Initiative Nr. 09.510
Stellungnahme des Schweizer Tierschutz STS zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 3. Februar 2011 [ pdf-File ]
> Parlamentarische Initiative Nr. 09.510 «Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz»